17. März 2023

Wirtschaftliche Auswirkungen | Ukraine – Russland

Ihr Kontakt im ICS

Christina ULRICH

Projekt Restart Export
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[Stand: 06.03.2023]

Staatliche Kontrolle beim Verkauf von OOO/AO Geschäftsanteilen

Mit 08.092022 wurde die Veräußerung von Anteilen an russischen Gesellschaften, an denen Personen aus sog. „unfreundlichen Staaten“ (dazu gehört auch Österreich) beteiligt sind, unter Genehmigungsvorbehalt gestellt und damit stark erschwert. Die Regelung stellt somit auch den Verkauf von Tochtergesellschaften unter staatliche Kontrolle. Gemäß dem erlassenen Dekret wird nun die Zustimmung eine Regierungskommission benötigt, um eine Änderung/ Übertragung von Geschäftsanteilen von russischen GmbHs (OOO) und Aktiengesellschaften (AO) zu vollziehen.

Zudem wurde eine russ. Gesellschaft/ ein Unternehmen von Gesetzes wegen her ermächtigt, seinen Parteien bzw. (ihren österreichischen) Eigentümern aus den „unfreundlichen Staaten“, geschäftliche Informationen vorenthalten zu dürfen. Weiter Informationen hierzu finden Sie beispielsweise HIER.

Einberufung von russ. Mitarbeitern

Am 21. 09.2022 verkündete Präsident Putin die Teilmobilmachung zur Einziehung von Reservisten in den russischen Armeedienst. Die Teilmobilmachung von 300.000 Reservisten für den Krieg in der Ukraine traf und trifft auch die lokalen Unternehmen, teils schwer. Um der Gefahr zum Militärdienst eingezogen zu werden zu entgehen, haben nach Schätzungen zudem weitere rd. 300.000 (!) Männer im wehrfähigen Alter (zwischen 18 und 27 Jahren), die meisten hiervon sehr gut ausgebildet, das Land verlassen.

Export- oder Investitionsgarantien

Die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) reagierten auf die Entwicklungen in der Ukraine und verhängten mit 24.02.2022 einen Deckungsstopp für Russland, Ukraine und Belarus. Es können für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Export- oder Investitionsgarantien mehr gestellt werden. Auch die Aktivierung bestehender Promessen ist bis auf Weiteres nicht möglich. Für bestehende Garantien gilt ein genereller Lieferstopp. Für Garantien mit Produktionsrisikodeckung gilt, dass seit 24. Februar 2022 keine kostenverursachenden Maßnahmen, Bestellungen usw. zu setzen sind. Auszahlungen aus gebundenen Finanzkrediten bedürfen ab diesem Datum der vorherigen Zustimmung.

Auszug der EU-Sanktionen ggü. Russland:

  • Sanktionen gegenüber natürlichen und juristischen Personen (Verbot jeglicher wirtschaftlicher Aktivität)
  • Finanzsanktionen gegen weitere natürliche/ jur. Personen und Einrichtungen
  • EU-Kapitalmarkt Sanktionen gegen den russischen Staat und gegen russ. Staatsbetriebe, gegen Militär- und Öl/Gasbetriebe, etc.
  • Verschärftes Exportverbot für Dual-Use Güter (keine Alt-Vertrags-Ausnahmen)
  • Militärembargo (seit Aug. 2014)
  • Exportkontrollen/ Ausfuhrverbote für Hightech-Produkte, Technologie, Software uÄ.
  • Exportverbot für Güter und Technologie für die russische Erdöl/ Erdgas Industrie, die Luft- und Raumfahrtindustrie, Seeschifffahrt…
  • Start-, Lande- und Überflugverbot für in Russland registrierte Flugzeuge
  • Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank
  • Verbot von Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfungen, Unternehmens- und Public-Relations-Beratung, Architektur und Ingenieurwesen, Rechtsberatung und IT-Beratung
  • EU-Importverbot für russische Waren wie Eisen und Stahl Güter, best. Aluminiumerzeugnisse, Bleche, Teile für Maschinen, Holz und Halbstoffe aus Holz, Möbel, Kraftpapier, best., versch. Glaserzeugnisse, Gold, Silber und Luxusgüter wie Kaviar, Zement, Düngemittel, Kohle, Torf, Teer und Co, tw. russisches Rohöl und russischen Erdölerzeugnisse, …