Unternehmerfrühstück Neues Bauvertragsrecht in Deutschland
Was kommt? Was bleibt? Was geht?
Das neue Bauvertragsrecht soll voraussichtlich Anfang 2017 in Kraft treten. Es steht eine umfassende Reform an, die das Bauvertragsrecht völlig neu regeln wird.
Die Reform sieht
• mehr Verbraucherrechte
• mehr Transparenz
• mehr Rechtssicherheit und –klarheit
vor.
Das AußenwirtschaftsCenter München plant dazu anlässlich der BAU 2017 – Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme (16.1. – 21.1.2017) in München ein Unternehmerfrühstück, um Sie über die Änderungen zu informieren.
Kostenbeitrag
- EUR 150 (zzgl. 20 % USt.) pro Mitgliedsfirma (max. 2 Personen), bei Teilnahme von weiteren Personen einer Firma wird ein Kostenbeitrag von EUR 75 (zzgl. 20 % USt.) pro Person berechnet
- EUR 300 (zzgl. 20 % USt.) pro Nicht-Mitgliedsfirma (max. 2 Personen), bei Teilnahme von weiteren Personen einer Firma wird ein Kostenbeitrag von EUR 150 (zzgl. 20 % USt.) pro Person berechnet
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
AußenwirtschaftsCenter München
Fr. Saskia Balser
T +49 (0)89 24 29 14-0
E muenchen@wko.at