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Kaum ein anderes Thema hat die europäische Wirtschaft, Politik und Medien in den vergangenen Jahren derart beschäftigt wie der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU: Hard Brexit, Soft Brexit, Deal oder No Deal, Exit vom Brexit – das sind nur ein paar der Schlagworte, die sich sofort aufdrängen. Nachdem der Brexit bereits am 31.01.2020 formell vollzogen wurde, erfolgte am 31.12.2020 auch der Austritt aus Binnenmarkt und Zollunion und das Vereinigte Königreich wurde somit auch praktisch zum Drittland. Wenngleich wenige Tage davor die Einigung über ein Nachfolgeabkommen gelang,  ergeben sich massive Änderungen für die Geschäftsabwicklung für Unternehmen, ua für den Export wie auch Import von Waren und Dienstleistungen nach bzw. aus dem UK.

Mit unserem Schwerpunkt zum BREXIT und UK unterstützen wir – in enger Kooperation mit dem WKÖ Außenwirtschaftscenter in London und dem WKÖ Brexit-Infopoint in Wien – steirische Unternehmen dabei, sich mit den Änderungen in der Geschäftsabwicklung, die nunmehr ab Anfang des Jahres gelten, zurecht zu finden. Wir bieten ganzjährig Weiterbildungsworkshops als Unterstützung für Sie an.

Brexit-FAQs

Als „Weihnachtswunder 2020“ gelang am 24.12.2020 doch noch eine Einigung über ein Handels- und Kooperationsabkommen, das die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nunmehr regelt. Das Abkommen gilt aber als wenig ambitioniert: Es stellt zwar sicher, dass Zölle und Quoten zumindest für Ursprungswaren auf Null gesetzt wurden, schweigt aber zu wesentlichen Bereichen wie zB Produkt- und Qualitätsstandards, Berufsqualifikationen oder Dienstleistungen.

Es ergeben sich somit grundlegende Änderungen für die Geschäftsabwicklung mit dem UK, die ua folgende Bereiche betreffen:

Welche Änderungen ergeben sich zum Thema Zoll & Steuern beim Export nach bzw. Import aus UK?

Ab sofort besteht zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU eine Zollgrenze. Aus innergemeinschaftlichen Lieferungen werden nunmehr Ausfuhren. Sowohl für den Warenimport- als auch Export sind Zollformalitäten, inkl. Zollkontrollen, Zollanmeldungen und Ursprungsregeln, einzuhalten und Ausfuhrnachweise erforderlich.

Zollfreiheit besteht nur für Ursprungswaren, jedoch ist auch für den Export von zollbefreiten Waren eine Zollanmeldung erforderlich.

Zu beachten ist auch, dass die Einfuhr im UK nur von einem vor Ort niedergelassenen Unternehmen (Kunde, Zolldienstleister/indirekter Zollvertreter) durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere auch in der Wahl des Incoterms zu berücksichtigen – Achtung: Die Vereinbarung von DDP oder EXW kann keinesfalls empfohlen werden!

Welche steuerrechtlichen Änderungen sind zu beachten?

Ab 2021 endet auch die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und aus umsatzsteuerbefreiten, innergemeinschaftlichen Lieferungen werden Ausfuhren/Exporte, die nur unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sind: Beförderung/Versendung der Ware durch den Lieferanten oder den ausländischen Abnehmer, Vorlage des Ausfuhrnachweises, Buchnachweise sind ebenfalls notwendig. Zudem ist eine österreichische/EU EORI Nummer erforderlich.

Bei der Einfuhr im Königreich ist neben der Zollanmeldung und ggf. Zöllen auch die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Hierfür muss der Importeur (importer of records) steuerlich registriert sein und eine britische EORI Nummer vorweisen können.

Können BritInnen weiterhin in Österreich bzw. ÖstereicherInnen im UK leben und arbeiten?

UK-Staatsbürger, die bereits vor 2021 in Österreich gelebt haben, behalten auch nach dem Austritt der Briten aus Binnenmarkt und Zollunion ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht, denn für sie greift das Austrittsabkommen; ihr Aufenthaltsstatus entspricht weitgehend jenem für Unionsbürger und sie können weiterhin in Österreich leben und arbeiten. Erforderlich ist die Beantragung des Aufenthaltstitels "Artikel 50EUV" bei der zuständigen Behörde, die sich nach dem Hauptwohnsitz richtet (Magistrat, BH, oÄ). Die Antragstellung ist von 01.01.2021 bis 31.12.2021 möglich.

EU-Bürger, die bereits vor 2021 im UK gelebt haben, müssen wiederum einen Antrag auf settled status bzw. pre-settled status zu stellen, um ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich zu sichern.

Für all jene, die erst 2021 nach Österreich bzw. in das Vereinigte Königreich ziehen möchten ergeben sich jedoch Änderungen, da diese nunmehr den Status von Drittstaatsangehörigen haben. In Österreich ist unter bestimmten Voraussetzungen die Beantragung der Rot-Weiß-Rot Kate möglich; im UK greift das neue Points-Based-Immigration System.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Dienstleistungen im UK erbringen bzw. meine Mitarbeiter entsenden?

Der Austritt aus Binnenmarkt und Zollunion bedeutet auch den Wegfall der Dienstleistungsfreiheit. Kurzfristige Aufenthalte im UK sind auch weiterhin ohne Visum möglich, wie zB Werksbesuche, Projektbesprechungen, Bedürfniserhebung, interne Reisen zu Niederlassung, Schulungszwecke etc. Die Tätigkeiten, die im Rahmen des visumsfreien Aufenthalts erlaubt sind, sind jedoch eingeschränkt: Montageeinsätze inkl. Installation, Reparatur, Aufbau von Hardware, Software sind nur dann visumsfrei möglich, wenn zwischen Hersteller und Kunden ein direkter Kauf, Liefer- oder Leasingvertrag besteht. Siehe hierzu die Liste der erlaubten Tätigkeiten unter den Immigration Rules 

Hier kann eingesehen werden, für welche Tätigkeiten ein Visum beantragt werden muss: LINK

Für Entsendungen nach Österreich wiederum ist eine Entsendebewilligung (bis 4 Monate pro Jahr) bzw. Beschäftigungsbewilligung (ab 4 Monate pro Jahr bzw. zB bei Arbeiten im Baubereich) notwendig. Hierfür ist die Kontaktaufnahme mit dem örtlich zuständigen AMS erforderlich.

Wie kann ich mich mit meinem Unternehmen vorbereiten?
Wo gibt es Infomaterial?

Nützliche Links & Websites

  • ICS Schwerpunkt UK & Brexit: Im Rahmen des aktuellen ICS Schwerpunkts zum UK & Brexit werden steirische Unternehmen durch individuelle Beratung sowie Workshops, Seminare etc. über Änderungen in der Exportabwicklung informiert.
    Kontakt im ICS: Alexandra Kohrgruber | ak@ic-steiermark.at | +43 316 601 275
  • Umfassende Informationen finden Sie auf der Brexit-Website des WKÖ Brexit Infopoints (inkl. Checkliste für Unternehmen uvm): LINK
  • Das WKÖ Außenwirtschaftscenter in London unterstützt heimische Unternehmen bei allen Fragen zu Markteintritt- und Ausbau im Vereinigten Königreich & steht betroffenen Unternehmen auch bei allen Fragen rund um den Brexit mit viel Know-How zur Seite:
    Telefon:+44 20 75 84 44 11 | E-Mail: london@wko.at
  • Die Abteilung Europa & Außenbeziehungen des Landes Steiermark hat zahlreiche Informationen auf einer eigenen Brexit Website zusammengefasst: LINK
  • Das Rechtsservice der WKO Steiermark ist ein äußerst kompetenter Ansprechpartner für steirische Unternehmen zu Themen wie Zoll, Steuern etc.
    E-Mail: rechtsservice@wkstmk.at | Web: LINK
  • Brexit-Website des Bundesministeriums für Finanzen mit Informationen zu den Themen Steuern, Zoll und Finanzdienstleistungen: LINK
  • Die offizielle britische Brexit-Website bietet Informationen für EU-Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen im UK führen unter: LINK

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