Wirtschaftsdelegierten-Sprechtag

Anmeldung zur Veranstaltung
Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113 | 7. OG
8010 Graz
Es gibt keine zukünftigen Veranstaltungen.

Ihr Kontakt im ICS

Sandra TANOS

T +43 316 601 271
M +43 664 8179379
E sandra.tanos@ic-steiermark.at

5 europäische Länder im Fokus

Nutzen Sie die Chance, sich über die aktuelle Wirtschaftslage sowie über Produkt- & Branchenentwicklungen in den einzelnen Märkten zu informieren! Stimmen Sie Ihre Marktbearbeitungsstrategien ab und besprechen Sie individuelle Anliegen in einem persönlichen Gespräch.

  • Sie fragen sich, welche Marktchancen für Sie in den Regionen bestehen?
  • Sie möchten sich über aktuelle Wirtschaftslagen und Branchenentwicklungen aus erster Hand informieren?
  • Sie haben explizite Anliegen, die Sie direkt besprechen möchten?

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Folgende Wirtschaftsdelegierte stehen Ihnen für persönliche Gespräche zur Verfügung:

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Unser Tipp:
Gestalten Sie Ihre Gespräche noch effizienter und senden Sie Ihre Fragen bereits im Vorhinein via E-Mail an das jeweilige AußenwirtschaftsCenter. (Die E-Mail-Adressen finden Sie mittels Klick auf das jeweilige AC.)

 

Hinweis / Teilnahmebedingungen

  • In den gesamten Räumlichkeiten der Wirtschaftskammer Steiermark gilt FFP2-Masken-Pflicht!
  • Persönliche Gespräche sind nur als Einzelperson bzw. ohne Begleitperson/en sowie mit verpflichtendem 3G-Nachweis (Getestet, Genesen, Geimpft) möglich! (Nachweis bitte zur Vorlage am Veranstaltungstag mitbringen!)

Getestet

  • Negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden alt)
  • Antigen-Test (maximal 48 Stunden alt)

Genesen

  • Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.

  • Ein Nachweis/behördliches Genesungszertifikat oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 6 Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich an SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.
  • Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Geimpft

  • Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf oder
  • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
  • Nachweise über eine Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf

Änderungen vorbehalten!

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