Versandhandel mit Getränken und Kaffee – rechtliche und praktische Hinweise

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Verbrauchsteuerpflicht (alkoholische Getränke, Kaffee, kaffeehaltige Waren), Umsatzsteuer, Pfandpflicht (Getränke in Einweggetränkeverpackungen), Verpackungsgesetz, sonstige Hinweise

Beim Inverkehrbringen von Getränken und Kaffee in Deutschland müssen einige Besonderheiten beachtet werden. Wer verbrauchsteuerpflichtige Waren wie z.B. Alkoholerzeugnisse (Wein, Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Alkopops) bzw. Kaffee und kaffeehaltige Waren in Deutschland in den Verkehr bringt, muss – neben der Umsatzsteuer – die verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften beachten. Für diese Waren ist (Ausnahme Wein) im Bestimmungsland / in Deutschland eine Verbrauchsteuer zu entrichten. Die Beförderung dieser Waren unterliegt der Steueraufsicht (Erlaubnis der zuständigen Finanzbehörde), daneben sind weitere Regelungen zu beachten.

Bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen kommen weiters umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten zur Anwendung.

Seit dem 1.1.2022 gilt eine erweiterte Pfandpflicht auf Getränke in Einweggetränkeverpackungen. Nunmehr werden fast alle alkoholfreien und alkoholischen Getränke in Einweggetränkeverpackungen von der Pfandpflicht erfasst. Neben der Registrierungspflicht bei der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH besteht u.a. eine Pfanderhebungs-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflicht. Seit dem 1.7.2022 sind Inverkehrbringer pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen weiters im Verpackungsregister LUCID registrierungspflichtig. Für Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen bestehen gesonderte Regelungen.

Wer Waren in Verpackungen in Deutschland in den Verkehr bringt muss daneben die allgemeinen Regelungen des deutschen Verpackungsgesetzes beachten. Damit verbunden ist u.a. eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID (seit dem 1.7.2022 besteht eine Registrierungspflicht für sämtliche Verpackungen – somit auch Einweggetränkeverpackungen, Transport- und Mehrwegverpackungen) sowie ggf. eine Systembeteiligungspflicht bei einem dualen System in Deutschland.

Deutsche Experten nehmen im Rahmen dieses Webinars Bezug auf die aktuellen Regelungen bzw. die Erleichterungen im Kaffeesteuerrecht (seit dem 1.7.2021 gültig) bzw. im Alkoholsteuerrecht (Änderungen ab dem 12.2.2023). Die Nichtbeachtung der verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen wäre eine Steuerhinterziehung und kann mit einer Geldstrafe bestraft bzw. ggf. strafrechtlich verfolgt werden. Daneben werden die Besonderheiten in Bezug auf die Umsatzsteuer aufgezeigt.

Weiters werden die Regelungen der Pfandpflicht, des Verpackungsgesetzes bzw. einige sonstige Vorschriften näher erklärt. Verstöße in diesen Bereichen können sehr schnell teure Abmahnungen von Rechtsanwälten, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbänden zur Folge haben bzw. mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Im Anschluß an die Präsentationen haben die Teilnehmer die Möglichkeit an die Vortragenden Fragen zu stellen.

Das AußenwirtschaftsCenter Berlin organisiert für Sie ein Webinar zu diesen aktuellen Themen.

Die Veranstaltung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international, einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich

Haben Sie noch Fragen?
AussenwirtschaftsCenter Berlin
Ansprechperson: Manuela Fallmann
T +49 30 25 75 75 0
berlin@wko.at

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