US-Wirtschaftsrecht-Sprechtag

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ICS, Lindweg 33, 8010 Graz
  • 16. Juni 2026 | 09:00 - 15:00 Uhr | Graz
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Clara LENZ

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Sprechtag mit US-Rechtsanwalt Tony Emsenhuber

Sie haben Rechtsfragen zu Ihrem US-Engagement?
Sie wollen über Risiken am US-Markt und deren Minimierung plaudern?
Sie denken an die Gründung einer US-Niederlassung?

Dann nutzen Sie die Gelegenheit zu einem persönlichen Erstgespräch mit MMag. Ing. Anton Emsenhuber, JD. Herr Emsenhuber ist sowohl in Kalifornien als auch in US-bundesrechtlichen Angelegenheiten als Rechtsanwalt zugelassen. Er hat zudem Jus in Wien studiert und unter anderem als General Counsel die US-AußenwirtschaftsCenter unterstützt. Dadurch kennt er die Herausforderungen österreichischer Unternehmen im US-Geschäft aus erster Hand.

Der erfahrene Rechtsanwalt steht Ihnen für individuelle, kostenlose Beratungs-Slots von jeweils 30 Minuten zur Verfügung. Seine Schwerpunkte umfassen unter anderem Zivil-, Vertriebs- und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht sowie steuerliche Fragestellungen im US-Kontext.

Eine Anmeldung zum Einzelgespräch ist ab 20. Mai 2026 möglich. Die Vergabe der Termine erfolgt nach dem „First Come, First Served“-Prinzip. Sichern Sie sich daher rechtzeitig Ihren persönlichen Beratungstermin.

Tony Emsenhuber hat in Österreich (als Elektronikingenieur) und Japan (als stellvertretender Handelsdelegierter in der Handelsabteilung der österreichischen Botschaft, zuständig für Wissenschaft und Technologie) gearbeitet, bevor er Mitte der 1990er Jahre nach Kalifornien kam, um als Wirtschaftsdelegierter-Stellvertreter beim österreichischen Aussenwirtschaftscenter zu arbeiten. Da juristische Themen die Anfragen dominierten, wurde er ermutigt, Jura zu studieren und die Anwaltsprüfung in Kalifornien zu absolvieren, die er 2001 bestand. Seitdem hat er als General Counsel des Netzwerks der österreichischen Wirtschaftsdelegationen Hunderten von Unternehmen bei ihren wirtschaftsrechtlichen Anforderungen in den USA geholfen. Er hat auch einen Abschluss in Rechtswissenschaften aus Österreich und erklärt gerne die Unterschiede zwischen den beiden Rechtsgebieten.

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