18. Januar 2015

Deutsches Mindestlohngesetz gilt auch für österreichische Unternehmen

Ab dem 01.01.2015 tritt in Deutschland ein neues Gesetz zum Mindestlohn in Kraft. Es sieht einen Mindeststundenlohn von EUR 8,50 vor. Dieser gilt auch für österreichische Unternehmen, die in Deutschland mit Arbeitnehmern tätig sind. Betroffen sind z.B. auch Transportunternehmen, die durch Deutschland fahren.

Österreichische Unternehmen sind von zusätzlichen Meldepflichten betroffen und müssen bestimmte Unterlagen bereithalten. Mit Kontrollen durch den deutschen Zoll ist zu rechnen. Außerdem haften die Unternehmen auch für etwaige Subunternehmen.