25. Januar 2017

Sanktionslockerung Iran

EU streicht vier juristische Personen und bestätigt die gerichtliche Nichtigerklärung weiterer Listungen

Mit Verordnung 2017/77 v. 16.1.2017 gibt die EU die Streichung von 4 Einrichtungen (Bank Saderat UK, Neka Novin/Niksa Nirou, West Sun Trade GmbH, Oil Industry Fund Investment Company OPIC) aus dem Anhang IX der VO 267/2012 bekannt.

Für diese gilt daher keine Kontensperre und auch kein Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot mehr.

Bei dieser Gelegenheit verweist die EU in den Erwägungsgründen 3 und 4 dieser Verordnung auf den Umstand, dass die Europäischen Gerichte mit rechtskräftigen Erkenntnissen im Laufe der Zeit einige weitere Listungen im Anhang IX ex ante für nichtig erklärt haben. Für diese Personen sind die EU-Sanktionen daher nicht anzuwenden, auch wenn sie formell noch im Anhang IX der VO 267/2012 aufscheinen. Es sind dies:

• Bank Saderat Iran (C-200/13)

• Moallem Insurance CO (T-182/13)

• Petropars Operation & Management Company, Pertropars Resources Engineering (T-433/13)

• Iran Aluminium Company (IRALCO) (T-158/13)

• Iran Liquefield Natural Gas Co (T-5/13)

• Hanseatic Trade Trust & Shipping GmbH (HTTS),  Naser Bateni (T-45/14)

18.1.2017