Onlinehandel in Frankreich und Italien – Überblick zu den wesentlichsten Bestimmungen

Sandra TANOS

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Im Rahmen dieses Workshops standen zwei Länder im Fokus, in denen der Bereich des Onlinehandels noch sehr unterschiedlich stark ausgeprägt ist.

Dr. Christoph Grabmayr (Wirtschaftsdelegierter, AC Strassburg) stellte Frankreich als den Vorreiter des Onlinehandels vor. Bereits Anfang der 1980er-Jahre hat sich der Onlinehandel als zusätzlicher Vertriebskanal etabliert. So war Minitel ein etwa 30 Jahre lang ausschließlich in Frankreich angebotener und genutzter Onlinedienst. Im Jahr 2013 kauften 59% der Franzosen bereits online ein und setzten mehr als 600 Mio. um, das entspricht einem Jahresumsatz von rund 51,1 Mrd. €. Rund 32% der Onlinehändler verkauften 2013 über Verkaufsplattformen wie z.B. Amazon und eBay. Hervorzuheben ist, dass die Umsätze über solche Verkaufsplattformen von 2012 auf 2013 um 50% stiegen. So betrugen in Frankreich die durchschnittlichen Ausgaben pro Einkäufer und Jahr im vergangenen Jahr € 1625. Auch kaufen bereits 20% der französischen Unternehmen online ein.

Die Prognosen für den Onlinehandel in Frankreich sind weiter steigend. Für dieses Jahr wird ein Gesamtmarktwachstum von ca. 10% auf 62,4 Mrd. € erwartet. Auch rechnet man mit einem starken Wachstum der Einkäufe über Smartphones und Tablets.

Wie Frau Dr. Ingrid Valentini-Wanka (Wirtschaftsdelegierte, AC Padua) in diesem Workshop berichtete, gilt es im E-Commerce in Italien noch einiges aufzuholen. Nur 5% der italienischen Unternehmen sind derzeit im Onlinehandel aktiv und Italien liegt damit im europäischen Vergleich weit zurück, denn der europäische Durchschnitt liegt bei 14%. Jedoch zeigen die Statistiken der letzten Jahre, dass der Umsatz im Onlinehandel stark gestiegen ist. Seit 2008 zeigen die E-Commerce-Umsätze ein Wachstum von 378%! (2008: 6,4 Mrd €; 2014: 24,2 Mrd €). Jährlich gibt der Italiener/die Italienerin € 614.- für Online-Einkäufe aus (europäischer Durchschnitt: €1.025.-). Die Gründe hierfür liegen in erster Linie in der ungenügenden digitalen Infrastruktur (mangelnde Breitbandvernetzung) und in den Kosten und der mangelnden Qualität der Zustelldienste.

Im Workshop wurden von beiden Vortragenden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen behandelt. Denn mit dem Onlinehandel eröffnen sich durch den europäischen Binnenmarkt zwar große Chancen, aber dabei muss jedoch beachtet werden, dass nicht alle anzuwendenden Rechtsbereiche EU-weit voll harmonisiert sind. Im Onlinehandel sind somit landestypische Bestimmungen und Besonderheiten, sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich gesehen, zu berücksichtigen.

Grundsätzlich gilt zwar nach dem österreichischen E-Commerce-Gesetz (ECG) das sogenannte Herkunftslandprinzip, jedoch wird dieses durch das Bestimmungslandprinzip durchbrochen, wenn es z.B. um Verbraucherschutzrecht, Urheberrecht und Sicherheitsnormen und Kennzeichnungspflichten geht. Das heißt, es gilt dann das Recht des Staates, in dem der Dienst empfangen bzw. in Anspruch genommen wird. Der österreichische Webshop-Betreiber, der an französische oder italienische Kunden verkaufen will, muss sich in diesen Fällen an das Recht des Bestimmungslandes halten.

Frau Dr. Valentini-Wanka wies z.B. darauf hin, dass Kennzeichnungsbestimmungen und Produktetikettierung verpflichtend in italienischer Sprache sein müssen, auch wenn man sich entschließt, sich mit seinem Onlinehandel „nur“ auf Südtirol zu konzentrieren!

Fazit: Die Prognosen für den Onlinehandel in Frankreich wie auch Italien sind weiter steigend!