3. Juni 2016

Golfstaaten führen Mehrwertsteuer ein

Auswirkungen auf langfristige Vertragsgestaltung hinsichtlich Steuerleistungen

Die Gulf Cooperation Council Staaten Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Kuwait, Bahrain, Katar und Oman haben gemeinsam beschlossen, eine Mehrwertsteuer einzuführen. In den VAE, Oman, Kuwait und Saudi Arabien wurde bereits der 1. Jänner 2018 angekündigt, Bahrain und Katar haben sich zu einem Termin noch nicht geäußert, werden nach vorliegenden Informationen jedoch bis spätestens Ende 2018 folgen. Details zur geplanten Mehrwertsteuer sehen Sie weiter unten.

Achtung

Diese neue Steuerleistung hat voraussichtlich große Auswirkungen auf längerfristig laufende Verträge, sowohl für bereits abgeschlossene und über 2017 hinaus in Kraft befindliche, als auch auf Verträge, die neu abgeschlossen werden und auch über 2017 hinaus in Kraft sind. Die Empfehlung der großen Steuerberatungskanzleien in den Golfstaaten ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob ein bereits geschlossener, langfristiger Vertrag mit einer Zusatzvereinbarung versehen werden kann, wonach alle zukünftigen Mehrwert- und Verkaufssteuern auf den Vertragswert hinaufgerechnet werden und in diesem nicht inkludiert sind. Das bedeutet, dass die hiesigen Steuerexperten laut gängiger Auslegung davon ausgehen, dass bei Fehlen dieser Vertragsklausel die Differenz aus verrechneter Mehrwertsteuer und bezahlter Vorsteuer vom ausführenden Auftragnehmer getragen werden muss, sprich der Auftraggeber keine zusätzlich verrechnete MWSt. zulassen wird. Diese Vorgehensweise  würde das Projekt um die verrechnete MWSt. (abzüglich bezahlter Vorsteuern) verteuern, sprich es entstünden zusätzliche Kosten.

Basisinformation Mehrwertsteuer in den Golfstaaten

Die Einführung einer GCC-weiten Mehrwertsteuer wurde bereits seit Jahren diskutiert, jedoch wurde das Projekt durch politische und wirtschaftliche Faktoren stets gebremst. Laut Younis Haji al Khouri, Staatssekretär im Finanzministerium der VAE, haben sich die GCC Länder nun jedoch auf einige Kernpunkte hinsichtlich einer gemeinsamen Mehrwertsteuer für die gesamte Region geeinigt.

Eine länderübergreifende Mehrwertsteuer wäre eine tiefgehende wirtschaftliche Reform für die GCC Staaten, welche sich durch eine extrem limitierte Besteuerung auszeichnen und sich stattdessen auf die Einhebung von laufend steigenden Abgaben beschränkt haben. Allerdings sehen sich die Länder durch den beständig niedrigen Ölpreis und die infolgedessen drohenden Budgetdefizite gezwungen, nach neuen Einnahmequellen zu suchen. Dubai war mit der jüngsten Einführung einer Airporttax Vorreiter.

Obwohl noch keine genauen Angaben zu der Höhe der Besteuerung gemacht wurden, ziehen die VAE schon seit längerem einen Tarif von 5 % in Betracht.

Laut dem Übereinkommen werden rund 100 Güter, darunter hauptsächlich Lebensmittel, von der Besteuerung ausgenommen sein. Ebenso bleiben bestimmte Sektoren verschont, wie beispielsweise das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Bildungssektor.

Laut Al Khouri könnten einige Staaten die Steuer bereits vor allen anderen einführen. Wirtschaftsanalysten raten jedoch zu einer gleichzeitigen Einführung in allen GCC Ländern, um Schmuggel vorzubeugen und eine Minderung der Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden.

Das Mehrwertsteuersystem der Golfstaaten wird auf dem der Europäischen Union und von Singapur basieren. Dementsprechend ist nach heutigem Planungsstand ein Reverse Charge Verfahren zwischen den Golfstaaten vorgesehen.

Auch wenn es noch rund 20 Monate bis zur geplanten Einführung dauern könnte, empfehlen die AußenwirtschaftsCenter Riyadh, Doha, Maskat und Abu Dhabi basierend auf einschlägigen Informationen örtlicher Steuerberatungskanzleien eine proaktive Herangehensweise. So sollten nach Möglichkeit die IT-Systeme, die Buchhaltung und alle relevanten Unterlagen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der zukünftigen Mehrwertsteuer gebracht werden.

18.4.2016 Gerd Bommer