2. Juni 2020

Digitalisierungsscheck: Fördersumme pro Antrag angehoben!

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Marion KIKINGER

Exportförderberatung
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Erhöhung des maximal möglichen Förderbetrages durch den Digitalisierungsscheck von 5.000 € auf 7.500 €

Von Seiten des BMDW gab es nun grünes Licht für die geplante Änderung der maximalen Förderhöhe beim Digitalisierungsscheck. Somit wird der maximale Förderbetrag für neue Anträge ab dem 1. Juni 2020 auf 7.500 € angehoben.

Hier die wichtigsten Änderungen in den Richtlinien:

Digitalisierungsscheck

  • Maximaler Auszahlungsbetrag pro Antrag: EUR 7.500 für alle Neuanträge ab 1.6.2020 (bis 31.5.2020: EUR 5.000) (Förderung von 50 % der nachgewiesenen Nettokosten ab Antragstellung)
  • Ein Digitalisierungsscheck kann nur einmal pro Zielland beantragt werden. Eine parallele Beantragung eines Internationalisierungsschecks für unterschiedliche Zielländer ist möglich, nicht aber für dasselbe Zielland.
  • Vor oder nach Abrechnung eines Internationalisierungsscheck kann jedoch ein Digitalisierungsscheck für dasselbe Zielland beantragt werden.
  • Abrechnungsunterlagen müssen bis 31.03.2021 eingereicht werden.