19. Juli 2021

Aktuelle Reisebestimmungen USA | Österreich

[Update: 19.07.2021 | 13:30 Uhr]

Diese Übersicht wurde vom AußenwirtschaftsCenter New York für Sie erstellt.

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Schengen-Einreisebann bleibt aufrecht

Die Hoffnung, dass mit Beginn der Sommersaison auch die Einreisebeschränkungen in die USA gelockert werden, hat sich leider nicht erfüllt. Eine Einreise aus dem Schengenraum ist weiterhin nur für Geschäftsreisen möglich, sofern vom US-Konsulat eine National Interest Exception (NIE) ausgestellt wird. Während die Kriterien für ein NIE im März weiter verschärft wurden, wurden sie im Juni wieder etwas gelockert. So muss nachgewiesen werden, dass die Reise notwendig ist zwecks „vital support for critical infrastructure“ (die als kritische Infrastruktur geltenden Branchen finden Sie hier) bzw. „to provide vital support or executive direction for significant economic activity in the United States”. Dies macht den Anwendungsbereich wieder etwas größer.

NIE-Gültigkeit auf 12 Monate verlängert

  • Wenn nicht anders angegeben sind genehmigte NIEs nunmehr statt 30 Tagen 12 Monate gültig. Dies gilt auch für alle NIEs die in den vergangenen 12 Monaten ausgestellt wurden (siehe hier). Mehrere Einreisen sind damit möglich – sofern der Grund der Reise derselbe ist wie jener, der für die Beantragung der NIE angegeben wurde.
  • Der Antrag erfolgt formlos per Email an ConsulateVienna@state.gov. Ein Bestätigungsschreiben vom US-amerikanischen Geschäftspartner bzw. von der US-Niederlassung wird ausdrücklich empfohlen. Es sollte klar dargestellt werden, warum eine persönliche Reise in die USA notwendig ist.
  • Die Einreise aus Drittländern in die USA auch weiterhin ohne NIE möglich. Voraussetzung ist, dass man sich mindestens 14 Tage außerhalb des Schengenraums, UK, Irland, China, Iran, Brasilien, Indien oder Südafrika aufgehalten hat; man darf auch in keinem dieser Länder eine Zwischenlandung haben.

COVID-Test für Einreise

  • Weiterhin ist für die Einreise die Mitführung eines (negativen) COVID-Tests notwendig. Der Test (PCR oder Antigen) muss in den drei Tagen vor Abflug durchgeführt worden sein, der Nachweis darüber kann schriftlich oder digital sein.
  • Alternativ, falls jemand in den vergangenen drei Monaten mit COVID infiziert war, kann dieses Testergebnis samt einer Unbedenklichkeitserklärung für die Reise durch den behandelnden Arzt oder eine Gesundheitsbehörde, vorgelegt werden.
  • Auch bereits geimpfte Personen müssen weiterhin ein Testergebnis bzw. eine Unbedenklichkeitserklärung mitführen.
  • Diese Vorgabe gilt für ALLE Reisenden, auch für US-StaatsbürgerInnen. Auch bei einem Transit durch die USA gelten diese Bestimmungen.

Quarantänevorschriften in USA

  • Die Centers for Disease Control empfehlen drei bis fünf Tage nach Ankunft in den USA einen weiteren Test durchführen zu lassen sowie sieben Tage in Quarantäne zu bleiben. Auch weiterhin sollen die gängigen Sicherheitsempfehlungen (Abstand halten, häufiges Händewaschen und das Tragen von Maske) eingehalten werden.
  • Die Quarantänebestimmungen innerhalb der USA wurden von den einzelnen Bundesstaaten weitestgehend aufgehoben. Vereinzelt kann noch Quarantäne für nicht geimpfte Personen notwendig sein. Bitte kontaktieren Sie uns jedenfalls vor Ihrer geplanten Reise, um keine unangenehme Überraschung zu erleben.

Immigrations-Proklamation 10052

Die Proklamation 10052 (Suspension of certain non-immigrants der Visaklassen H, L und J) ist mit Ende März ausgelaufen.

Einreise-Regelung seit 24. Juni 2021

Personen, die aus einem in der Anlage A genannten Staat einreisen und in den letzten 10 Tagen nur in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat aufhältig waren, können unter Einhaltung der 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) quarantänefrei nach Österreich einreisen. Kurz zusammengefasst ist dabei folgendes vorzuweisen:

  • für Geimpfte: ein ärztliches Zeugnis (gemäß der neuen Anlage C oder Anlage D) über den Impfstatus oder ein Impfzertifikat in DE oder EN; oder
  • für Genesene: ein ärztliches Zeugnis (gemäß der neuen Anlage C oder Anlage D) oder ein ärztliches oder behördliches Genesungszertifikat in DE oder EN über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion (z.B.: österr. Absonderungsbescheid) oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (nicht älter als drei Monate); oder
  • für Getestete: ein ärztliches Zeugnis (gemäß Anlage C oder Anlage D) über den Teststatus oder ein schriftliches Testergebnis über einen negativen COVID-Test (PCR max. 72h alt, Antigen max. 48h alt).

Kann keine dieser Unterlagen vorgewiesen werden, darf trotzdem eingereist werden, jedoch ist unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 24h, ein Test (PCR oder Antigen) nachzuholen. In der Zwischenzeit wird keine Quarantäne vorgeschrieben!

Registrierung entfällt unter gewissen Voraussetzungen

Personen, die aus einem Staat der Anlage A einreisen und in den letzten 10 Tagen nur in Österreich oder in einem Staat der Anlage A aufhältig waren und einen 3G Nachweis vorzeigen können müssen sich nicht mehr mittels Pre-Travel-Clearance-Formulars vorab registrieren. Kann kein Nachweis vorgelegt werden, muss weiterhin eine Vorab-Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance erfolgen (frühestens 72h vor Einreise).

Sollte in den letzten 10 Tagen ein Aufenthalt in einem Land stattgefunden haben, das nicht in der Anlage A gelistet ist, dann muss ebenfalls eine Vorab-Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

AußenwirtschaftsCenter New York

BITTE BEACHTEN:

Es handelt sich weiterhin – nicht zuletzt aufgrund von COVID-Varianten – um eine sich ständig ändernde Situation, Reisebeschränkungen können jederzeit ohne Vorwarnung angepasst bzw. neu erlassen werden.

Bitte kontaktieren Sie das AußenwirtschaftsCenter New York vor einer Reise, damit dieses die jeweils aktuelle Lage für Sie evaluieren und Ihnen die geltenden Bestimmungen mitteilen kann.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und sind ohne Gewähr.

Haben Sie noch Fragen?
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter New York
T +1 212 421 52 50
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