20. Januar 2015

TTIP – Transatlantisches Freihandels- und Investitionsschutzabkommen

Weiterführende Infomationen

Hintergrund und Ablauf

Das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) ist ein seit Juli 2013 zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung verhandeltes Abkommen mit dem Ziel Handelshemmnisse zwischen der EU und den USA schrittweise abzubauen.

Die EU-Staaten haben dazu im Juni 2013 der EU-Kommission das Mandat erteilt in Verhandlungen zu gehen. Ursprünglich war geplant, die Verhandlungen bis Ende 2015 abzuschließen, was allerdings derzeit eher unwahrscheinlich erscheint.

Sofern sich die Verhandler auf ein gemeinsames Abkommen einigen können, wird dieses dem EU-Parlament vorgelegt und kann von diesem abgelehnt werden. Im wahrscheinlichen Fall, dass das TTIP-Abkommen ein gemischtes Abkommen ist, wird es auch den nationalen Parlamenten zur Abstimmung vorgelegt.

2015 ist dabei ein entscheidendes Jahr da 2016 in den USA der Präsidentschaftswahlkampf in seine heiße Phase gehen wird und der Entscheidungsspielraum von Präsident Obama, welcher dem Abkommen positiv gegenüber steht, enger wird.

Bestandteile des Abkommens

Das Abkommen besteht derzeit aus drei Teilen, welche in 24 Verhandlungskapitel unterteilt sind.

Teil 1:Marktzugang

  • Warenhandel und Zölle
  • Dienstleistungen
  • Öffentliche Ausschreibungen
  • Ursprungsregeln

Teil 2: Regulatorische Zusammenarbeit

  • Regulatorische Kohärenz
  • Technische Handelsbarrieren
  • Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzenschutz
  • Chemikalien
  • Kosmetika
  • Engineering
  • Medizintechnik Produkte
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Pharmazeutische Produkte
  • Textilen
  • Fahrzeuge

Teil 3: Gesetze und Bestimmungen

  • Nachhaltige Entwicklung
  • Energie und Rohstoffe
  • Zölle und Handelserleichterungen
  • Klein- und Mittelunternehmen
  • Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren
  • Wettbewerb
  • Geistiges Eigentum und Geographische Herkunftsbezeichnungen
  • Staat-Staat-Streitbeilegungsverfahren

Die EU-Kommission hat zu jedem dieser Verhandlungskapitel sowohl ein 2-seitiges Factsheet als auch Verhandlungspositionen veröffentlicht, welche eingesehen werden können (siehe Weiterführende Informationen).

Nutzen und Kritikpunkte

Speziell im Bereich der Regulatorischen Zusammenarbeit liegen große Chancen also auch Risiken durch das geplante Abkommen.

Unterschiedliche technische Vorschriften

Durch unterschiedliche technische Vorschriften, welche in vielen Bereichen aufgrund unterschiedlicher kultureller Prägungen (z.B. metrisches vs. angloamerikanisches Maßsystem) entstanden sind, entsteht einerseits ein hoher Aufwand, als auch hohe Kosten durch z.B. mehrfach Zertifizierung und Zulassung von Produkten. Hier könnte eine Vereinheitlichung bzw. gegenseitige Anerkennung massive Einsparungen für die heimische Wirtschaft bringen. Eine viel geäußerte Gefahr ist die Verwässrung Europäischer Sicherheits- und Qualitätsstandards durch das Freihandelsabkommen. Die EU-Kommission hat dazu klargestellt, dass es nicht Ziel sein kann, Standards herunterzuschrauben und speziell durch den öffentlichen der derzeit auf den Verhandlungsteams liegt, werden beide Seite eher vorsichtig bei diesem Thema agieren.

Abbau von Zöllen

Obwohl die durchschnittlichen Zölle zwischen der EU und den USA mit 2% sehr niedrig sind, gibt es doch erhebliche Unterschiede bei unterschiedlichen Produkten. So bestehen für mehr als die Hälfte der Waren überhaupt keine Zölle mehr und für den Großteil der restlichen Waren betragen die Zolltarife zwischen 1-3%, jedoch gibt es auch Ausreißer nach oben wie Rohtabak 350% oder Erdnüsse mit 130% Zoll. Das Ziel der EU ist es nahezu alle Zölle zwischen der EU und den USA abzuschaffen.

Investitionsschutzabkommen

Die EU als größter Investor in den USA mit einem Investitionsvolumen von über 1,6 Billionen Euro hat ein vitales Interesse daran, dass diese Investitionen adäquat geschützt sind. Die EU möchte im Bereich Investitionsschutz einerseits US Investoren in die EU locken, andererseits EU-Investitionen in den USA schützen, sowie die Möglichkeiten der EU-Staaten im Bereich Regulierung von Umweltschutz und sozialer Sicherheit stärken. Kritiker des Investitionsschutz- bzw. des gesamten Abkommens haben die Befürchtung geäußert, dass die Möglichkeiten der Regierungen regulierend einzugreifen bzw. im öffentlichen Interesse stehende Gesetze zu verabschieden, beschränkt werden könnten, da US-Firmen vor einen Schiedsgericht dagegen klagen könnten (z.B. Philip Morris gegen Australien wegen eines schärferen Gesetzes zum Nichtraucherschutz). Des Weiteren wird bemängelt, dass es vor den Schiedsgerichten keine Berufungsmöglichkeit geben soll. Die EU-Kommission hat in einigen Bereichen bereits darauf reagiert und eine Berufungsmöglichkeit vor den Schiedsgerichten in den Raum gestellt. Gänzlich auf das Kapitel Investitionsschutz zu verzichten, wird aber sowohl in der EU als auch den USA als problematisch betrachtet, da bei kommenden Verhandlungen z.B. mit China der Investitionsschutz als elementar betrachtet wird und China sich nicht darauf einlassen wird, sofern in vergleichbaren Abkommen das Thema ausgeklammert wird.