Neuer EU-Zoll auf Kleinsendungen: Das ändert sich bei E-Commerce-Importen
Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro aus Drittstaaten endet
Seit 1. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union eine neue Zollregelung für E-Commerce-Sendungen aus Drittländern: Für Warensendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro wird künftig ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro je Warenkategorie eingehoben. Die Maßnahme soll den Wettbewerb zwischen europäischen und außereuropäischen Anbietern fairer gestalten und den steigenden Aufwand der Zollbehörden im Onlinehandel besser bewältigen.
Was bedeutet das für steirische Unternehmen?
Die neue Regelung betrifft insbesondere Unternehmen, die Waren über E-Commerce-Kanäle aus Nicht-EU-Staaten beziehen oder entsprechende Geschäftsmodelle betreiben. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die bisherige Zollbefreiung für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro entfällt.
- Für Kleinsendungen wird künftig ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie (Zollposition) erhoben. Befinden sich etwa eine Sonnenbrille, zwei T-Shirts und 1 Paar Kopfhörer in einer Sendung mit einem Warenwert unter 150 Euro, fallen für die drei unterschiedlichen Warenkategorien insgesamt 9 Euro Pauschalzoll an.
- Die Regelung gilt für den Großteil der E-Commerce-Importe aus Drittländern und soll für faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Onlinehandel sorgen.
Die Regelung ist bis zum 1. Juli 2028 befristet (geplante Inbetriebnahme des EU Customs Data Hub).

