Öffentliche Ausschreibungen: Aufträge finden und Chancen realistisch prüfen

18 %

Rund 18 % des europäischen BIP werden in Form von öffentlichen Ausschreibungen vergeben.

18,8 Mrd. US-Dollar

Alleine das Vergabewesen der Vereinten Nationen hat ein Gesamtvolumen von rund 18,8 Milliarden US-Dollar im Jahr .

520.000 EU-Ausschreibungen

Im TED, der Ausschreibungsplattform der EU, sind 520.000 Ausschreibungen pro Jahr zu finden.

Ist der öffentliche Markt für Ihr Unternehmen interessant?

An öffentlichen Ausschreibungen können grundsätzlich auch KMU und Einzelunternehmen teilnehmen. Nicht die Unternehmensgröße allein entscheidet, sondern die geforderte Eignung und die Fähigkeit, den Auftrag verlässlich zu erfüllen. Je nach Verfahren ist eine Teilnahme als Hauptbieter:in, in einer Bietergemeinschaft oder als Zulieferunternehmen möglich.

Warum sollten Sie sich dem öffentlichen Markt zuwenden?

Öffentliche Ausschreibungen erschließen einen großen und vielseitigen Absatzmarkt. Besonders in den Bereichen Energie, Transport, Verteidigung, IT und Gesundheitswesen sind öffentliche Auftraggeber:innen wichtige Nachfrager:innen. Für Unternehmen sprechen insbesondere folgende Argumente für eine Teilnahme:

  • Großes Marktpotenzial in nahezu allen Geschäftsbereichen
  • Vergleichsweise hohe Zahlungssicherheit öffentlicher Auftraggeber:innen
  • EU-weit harmonisierte Grundprinzipien und Vergaberichtlinien
  • Wettbewerb, öffentliche Sichtbarkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung
  • Chancen auf Zuliefervereinbarungen, Bietergemeinschaften und längerfristige Referenzen

Welche Herausforderungen sollten Unternehmen abwägen?

Der öffentliche Markt eröffnet Chancen, verlangt aber einen strukturierten Umgang mit formalen Vorgaben. Unternehmen nehmen insbesondere folgende mögliche Hürden wahr:

  • Starker Preisfokus beziehungsweise die Wahrnehmung, dass ausschließlich das billigste Angebot zählt
  • Fragmentierte Ausschreibungen und hoher administrativer Aufwand
  • Kurze Fristen sowie schwer verständlicher Ausschreibungsjargon und komplexe technische Spezifikationen
  • Aus Sicht erfolgloser Bieter:innen mitunter zu wenig Transparenz und Feedback
  • Starke lokale oder nationale Konkurrenz
  • Keine nachträgliche Preisverhandlung nach Abgabe des Angebots

Ob diese Punkte im konkreten Fall tatsächlich zutreffen, hängt vom Verfahren und den veröffentlichten Zuschlagskriterien ab. Neben dem Preis können auch Qualität, technische Leistung, Lebenszykluskosten oder weitere Kriterien entscheidend sein.

Der Ausschreibungsprozess in 12 Schritten

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Die öffentliche Hand stellt einen konkreten Bedarf fest.

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Sie entscheidet, ob ein Vergabeprozess durchgeführt wird.

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Sie legt fest, welche Leistung zugekauft werden soll.

Der voraussichtliche Auftragswert wird geschätzt.

Das passende Ausschreibungs- beziehungsweise Vergabeverfahren wird gewählt.

Die Ausschreibungsunterlagen werden vorbereitet.

Die technischen Spezifikationen werden erarbeitet.

Die Vergabe- und Zuschlagskriterien werden festgelegt.

Die Ausschreibung wird veröffentlicht.

Die Angebote der Bieter:innen gehen ein.

Die eingegangenen Angebote werden evaluiert.

Das Verfahren endet mit dem Vertragsabschluss oder ohne Vertragsabschluss.

Michaela Ahlgrimm-Siess beim UNO-Event in Wien

Wenngleich der Beginn oft einschüchternd wirkt – verpassen Sie nicht die Chance diesen umfassenden Beschaffungsmarkt zu erschließen. Gerne helfe ich Ihnen weiter!

Michaela Ahlgrimm-Siess, ICS

Die öffentlichen Ausschreibungs-Institutionen

Ausschreibungen in Österreich

Das Bundesvergabegesetz regelt die Vergaben öffentlicher Auftraggeber:innen. Erfasst sind insbesondere Lieferaufträge, Dienstleistungs- und Dienstleistungskonzessionsaufträge, Bau- und Baukonzessionsaufträge sowie Wettbewerbe. Welche Verfahrensart zulässig und geeignet ist, hängt unter anderem von Art und Umfang des Auftrags sowie vom geschätzten Auftragswert ab.

Je nach Auftragswert wird zwischen Unter- und Oberschwellenbereich unterschieden. Aufträge oberhalb der jeweils geltenden EU-Schwellenwerte müssen grundsätzlich EU-weit bekannt gemacht werden. Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich werden elektronisch abgewickelt. Da sich Schwellenwerte und Sonderregelungen ändern können, finden Sie die jeweils aktuellen Beträge und den geltenden Rechtsstand beim Unternehmensserviceportal.

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Häufige Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Die Ausschreibungssuche des Unternehmensserviceportals bündelt die nach dem Bundesvergabegesetz veröffentlichten Ausschreibungen und ist ohne Anmeldung nutzbar. Ergänzend veröffentlichen einzelne Auftraggeber:innen und spezialisierte Plattformen weitere Informationen.

TED – Tenders Electronic Daily ist die zentrale Plattform für Bekanntmachungen zu öffentlichen Aufträgen in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Suche lässt sich unter anderem nach Land, Leistungsort, Auftraggeber:in, CPV-Code und Frist eingrenzen.

Ja. Laut Unternehmensserviceportal können alle Unternehmen, darunter KMU und Einzelunternehmen, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Entscheidend ist, ob die Anforderungen des konkreten Verfahrens erfüllt werden.

Prüfen Sie insbesondere Teilnahme- und Eignungskriterien, technische Spezifikationen, geforderte Nachweise, Fristen, Kalkulation, Finanzierung, Lieferfähigkeit und Vertragsbedingungen. Ausschreibungsunterlagen sind verbindlich.

Nein, nicht pauschal. Der Zuschlag richtet sich nach den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien. Neben dem Preis können je nach Verfahren auch Qualität, technische Leistung, Lebenszykluskosten oder andere Kriterien relevant sein.

Das ICS Internationalisierungscenter Steiermark bietet eine erste Orientierung zu Beschaffungsmärkten, Informationsquellen und möglichen nächsten Schritten. Für eine rechtliche oder vertragliche Prüfung sind spezialisierte Vergabeexpert:innen erforderlich.