16. März 2016

im FOKUS Italien: Mitarbeiterentsendung, Bau- und Montagearbeitn

Am 14. März 2016 trafen sich steirische Unternehmen, um sich über das spezielle Thema der Mitarbeiterentsendung, Bau- & Montagearbeiten in Italien zu informieren.

Zu Beginn des Seminars gab Anna Maierhofer (AC Padua) einen aktuellen Überblick über Italien und seine Baubranche. Der Konjunkturaufschwung hat wieder eingesetzt! Das Wirtschaftswachstum betrug im letzten Jahr +0,8% und für heuer erwartet man ein Wachstum von +1,4%. Geschäftschancen für heimische Unternehmen sind im Bausektor vor allem im Bereich der Sanierung, des Holzbaus und beim energieeffizienten Bauen zu finden. Bei letzterem konnte Österreich vor allem durch seinen energieautarken und nachhaltigen EXPO Auftritt in Mailand bei den Italienern besonders punkten. In Italien werden bis Ende 2016 steuerliche Begünstigungen gewährt. Es können bis zu 65% der Ausgaben für energieeffizientes Sanieren steuerlich abgesetzt werden. Heimische Produzenten von Dämmmaterialien, energieeffizienten Kühl- und Heizsystemen wie zB Solarkollektoren können durch diese Begünstigungen profitieren. Interessant in diesem Zusammenhang ist sicher auch, dass rund 55% der Wohnanlagen über 40 Jahre alt und daher auch sanierungsbedürftig sind. Holz ist nach wie vor ein österreichischer Exportschlager. Mittlerweile  ist jedes 12. errichtete Gebäude in Italien inzwischen aus Holz. Holz wird verstärkt als Baustoff im sozialen Wohnbau und bei Wirtschaftsgebäuden eingesetzt.

Svenja Bartels (Rechtsanwältin bei Rödl & Partner in Padua) und Annarita Salvatorelli (Steuerberaterin, Eurolink – European Business Consulting Geie) beleuchteten das Thema der Mitarbeiterentsendung aus der arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sicht. Denn damit sind wichtige Fragen verbunden: Welches Arbeitsrecht ist anwendbar? Wo und wie ist der Mitarbeiter sozialversichert? Wo ist der Mitarbeiter steuerpflichtig?

Als Einstieg wurde der Begriff der Entsendung besprochen, der sich von einer Dienstreise, einer Versetzung und einer Arbeitskräfteüberlassung abgrenzt, eine solche Abgrenzung ist jedoch nicht immer einfach. Eine wichtige Rolle spielt auch die Entsendevereinbarung zwischen Arbeitgeber und Entsandtem. Svenja Bartels empfiehlt darin sowohl nicht-ökonomische Regelungen (zB Zielort, Anfang und voraussichtliche Dauer der Entsendung, Regelungen zur Rückkehr, eventuell gewährte Zusatz-Sonderurlaubstage für Heimreisen, Beschreibung der während der Entsendung auszuübenden Tätigkeiten) als auch wirtschaftlichen Regelungen wie die Frage der Vergütung während der Entsendung oder Fringe Benefits, die eventuell gewährt werden, aufzunehmen. Auch ist zu beachten, ob ein EU-Bürger oder ein Drittstaatenangehöriger entsendet wird.

Darüber hinaus erklärte Annarita Salvatorelli die steuerrechtlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit Bau- und Montagearbeiten zu beachten sind. So kann ein österreichisches Unternehmen in Italien eine Baustelle bis zu zwölf Monaten betreiben, ohne dass dort eine steuerpflichtige Betriebsstätte gegründet werden muss. Das heißt Bauleistungen für eine einzelne Baustelle, die bis zu zwölf Monate dauern, unterliegen der Einkommenssteuer in Österreich.
Insbesondere zu beachten sind die Sicherheitsvorschriften auf Baustellen und die Baustellendokumentation. Sowohl italienische als auch ausländische Unternehmen und deren Arbeitskräfte sind verpflichtet die italienischen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. In Italien sind die wichtigsten Bestimmungen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit von Arbeitnehmern auf Baustellen im gesetztesvertretenden Dekret Nr. 81/2008 geregelt.
Abschließend erzählte Armin Hutter, Geschäftsführer der Hutter Acustix GmbH, noch über seine Italien-Erfahrungen wenn es rund um das Thema Mitarbeiterentsendung, Bau- & Montagearbeiten geht. Der in Birkfeld ansässige Familienbetrieb in 3. Generation beschäftigt 50 Mitarbeiter und hat sich weit über die Steiermark hinaus einen besonderen Ruf im Bereich Saal- und Raumakustik erarbeitet.