26. August 2015

Änderung des deutschen Arbeitnehmer-entsendegesetzes

Arbeitnehmer der Baubranche sind in Deutschland bei der Urlaubskasse (SOKA Bau – vergleichbar der österr. BUAK) anzumelden. Bisher entschied sich die Verpflichtung hierzu auch bei Leiharbeitnehmern nach dem Betrieb, zu dem der Entleiher gehörte.

Mit einer Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG) gilt nunmehr, dass es auf die konkrete Tätigkeit des verliehenen Arbeitnehmers ankommt, ob für ihn das Sozialkassenverfahren anzuwenden ist.

Nähere Informationen finden Sie hier:

https://www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/de/Aenderung-des-Arbeitnehmerentsendegesetzes.html